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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Wichtiger Hinweis: Da Kunden über ihre Zammad-Instanz i. d. R. personenbezogene Daten ihrer eigenen Kund:innen verarbeiten, sind wir für diese Daten Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO). Dieser Entwurf zeigt die Struktur eines marktüblichen AVV. Er ersetzt keine rechtliche Prüfung – bitte vor Verwendung von einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt für IT-/Datenschutzrecht prüfen und final als eigenständiges, unterschriftsfähiges Dokument (z.B. PDF) bereitstellen.

§ 1 Gegenstand und Dauer des Auftrags

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Konkretisierung der Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit dem Datenschutz, die sich aus dem Hauptvertrag über das Zammad-Hosting (siehe AGB) ergeben. Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.

§ 2 Art und Zweck, Art der Daten, Kreis der Betroffenen

Zweck der Verarbeitung: Bereitstellung und Betrieb einer dedizierten Zammad-Instanz für den Kunden als Ticketsystem für dessen Kundenkommunikation.
Art der Daten: Insbesondere Namen, Kontaktdaten (E-Mail, Telefon), Ticketinhalte und ggf. weitere vom Kunden in Zammad hinterlegte Daten.
Kreis der Betroffenen: Kund:innen, Mitarbeitende und sonstige Kontaktpersonen des Kunden, die über die Zammad-Instanz kommunizieren.

§ 3 Pflichten des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter (it-clemens.de) verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen (Kunde), es sei denn, er ist nach dem Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten zu einer anderweitigen Verarbeitung verpflichtet. Er stellt sicher, dass sich die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben.

§ 4 Weisungsrecht des Verantwortlichen

Der Kunde hat das Recht, jederzeit Weisungen zu Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung zu erteilen. Mündliche Weisungen werden unverzüglich in Textform bestätigt.

§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Der Auftragsverarbeiter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten gemäß Art. 32 DSGVO, u. a.:

  • Isolierte, dedizierte Instanz und Datenbank je Kunde
  • Verschlüsselte Übertragung (TLS)
  • Zugriffsbeschränkung nach dem Prinzip minimaler Rechte
  • Regelmäßige Backups
  • Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse

[Detaillierte TOM-Anlage ergänzen: Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Auftragskontrolle, Verfügbarkeitskontrolle, Trennungsgebot – konkret pro Rechenzentrum/Provider.]

§ 6 Unterauftragsverhältnisse

Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern (z. B. Hosting-Infrastruktur) ist zulässig. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über die aktuell eingesetzten Unterauftragsverarbeiter und etwaige beabsichtigte Änderungen; der Verantwortliche kann diesen Änderungen aus wichtigem Grund widersprechen.

[Liste aktueller Unterauftragsverarbeiter ergänzen]

§ 7 Unterstützungspflichten

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Art. 12–23 DSGVO) sowie bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32–36 DSGVO, insbesondere bei der Meldung von Datenschutzverletzungen. Wird dem Auftragsverarbeiter eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich.

§ 8 Kontrollrechte des Verantwortlichen

Der Verantwortliche hat das Recht, sich von der Einhaltung der in dieser Vereinbarung festgelegten Pflichten zu überzeugen, insbesondere durch Einholung von Auskünften und Nachweisen (z. B. Zertifizierungen).

§ 9 Löschung und Rückgabe von Daten

Nach Beendigung des Hauptvertrags löscht der Auftragsverarbeiter sämtliche im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten oder gibt sie nach Wahl des Verantwortlichen zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

§ 10 Haftung

Es gelten die Haftungsregelungen der AGB, soweit diese Vereinbarung keine abweichenden Regelungen trifft.

§ 11 Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Bei Widersprüchen zwischen Hauptvertrag und dieser Vereinbarung geht diese Vereinbarung hinsichtlich datenschutzrechtlicher Fragen vor.

Stand: [Datum ergänzen]

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